Mietrechtsanpassungsgesetz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben das zum 01. Juni 2015 in Kraft tretende "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung" (Mietrechtsnovellierungsgesetz-MietNovG) beschlossen. 

 

Seit dem 01. Juni 2015 gilt dieses Gesetz -inklusiv der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen- in Berlin und wurde seither auch in weiteren Bundesländern eingeführt. 

 

Detailierte Informationen hierzu finden Sie in gut aufbereiter Form auf den folgenden verlinkten offiziellen Internetseiten des

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:    Mietrechtsanpassungsgesetz

 

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